Nachlassregelungen

Die rechtliche Erbfolge wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert.

Neben dem Ehepartner haben an erster Stelle die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Dazu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Die nächsten Erbberechtigten sind weitere Angehörige, also z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Sollten die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entsprechen, ist es empfehlenswert, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen.

Ein Testament muss eigenhändig verfasst werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Für absolute Klarheit sorgt ein Testament, das unter notarieller Aufsicht erstellt wird. Auf diese Weise können spätere Unsicherheiten, im Vergleich zum eigenhändig formulierten Testament, ausgeschlossen werden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen:

www.bmjv.de

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.