Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen der oder des Verfügenden auch im Fall eines schweren Unfalls oder einer tödlichen Krankheit.

Vorsorge für den Krankheitsfall

Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Sie sollten den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich, bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift, und dafür sorgen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Dabei hilft auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister.

Wir empfehlen Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre sowie Hilfestellungen an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich festzuhalten.

www.bmjv.de

 

Alternativ bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der Christlichen Patientenverfügung diese Vorsorgemaßnahme ebenfalls an:

www.ekd.de