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Hilfe im Trauerfall    
Trauerfall - wie geht es jetzt weiter?
Eintritt eines Sterbefalles im Haus:

Tritt der Sterbefall in der Wohnung ein, so ist zunächst ein Arzt zu verständigen. In der Regel ist dies der Hausarzt. An Sonn- und Feiertagen einen ärztlichen Notdienst (19222). Der Arzt stellt üblicherweise an Ort und Stelle die Sterbepapiere (Todesbescheinigung mit Mehrfertigungen) aus. Erst dann kann die Überführung zur örtlichen Leichenhalle erfolgen.

Eintritt eines Sterbefalles im Krankenhaus oder in Heimen:

Die Verständigung eines Arztes und die Entgegennahme der Sterbepapiere übernimmt in diesem Fall die jeweilige Verwaltung. Bei einem nun folgen  den Trauergespräch, wird alles nach Ihren Vorstellungen von uns fachgerecht ausgeführt. Dies kann in einem unserer Büros oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Folgende Unterlagen sollten Sie zur Besprechung bereithalten:
- Die Sterbepapiere des Arztes
Bei Verheirateten
- Personalausweis
- Heiratsurkunde oder Stammbuch
Bei Verwitweten
- Personalausweis
- Heiratsurkunde sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen
- Personalausweis
- Heiratsurkunde sowie ein amtliches Scheidungsurteil
Bei Ledigen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde

Bei einer Feuerbestattung wird eine Willenserklärung der/des Verstorbenen benötigt. Ist diese schriftliche nicht niedergelegt worden, können die nächsten Angehörigen diese Erklärung abgeben.

Selbstverständlich benachrichtigen wir für Sie die Krankenkasse,
sämtliche Rentenstellen und Versicherungen.
Hierzu würden wir benötigen:
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenunterlagen der / des Verstorbenen
- Versicherungspolicen
- evt. Schwerbehindertenausweis, Gewerkschaftsausweis, Vertriebenenausweis
Was Sie sonst noch wissen sollten.
- Es ist möglich bei einer Feuerbestattung eigene Kleidung zu verwenden.
- Bei einer anonymen Urnenbeisetzung können Hinterbliebene auf den
   meisten Friedhöfen nicht teilnehmen.
- Die Urne kann per Post versandt werden, oder von unserem Institut in
   einem Bestattungsfahrzeug überführt werden.
- Grundsätzlich besteht bis heute ein so genannter Friedhofbenutzungszwang.